Frauenquote: Geheime Zusatzregelungen zum Koalitionsvertrag

30. Dezember 2013

Wie beim Mindestlohn kommt es auch bei der Frauenquote im Koalitionsvertrag auf das nicht-gedruckte Kleingedruckte an.

Im großen Universum unserer Arbeitswelt gibt es temporale Anomalien, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Aktuelles Beispiel: Die Erweiterung unserer Demokratie um etwas, das man (sehr) große Koalition nennt. Details dazu interessieren an dieser Stelle nicht – vor allem nicht die Frage, wer sich hier zulasten der jüngeren Generation und der Steuerzahler durchgesetzt hat. Irgendwie ist das alles einfach nur traurig und depressionsfördernd.

Deshalb nimmt sich der Autor des Reiseführer „Per Anhalter durch die Arbeitswelt“ feierlich und hiermit aktenkundlich vor: Dieser Reiseführer wird 2014 durch keine neuen Einträge zur Politik im allgemeinen und Politikern im besonderen ergänzt. So einfach. So schmerzfrei. So wirkungslos.

Doch bevor dieser Zustand der Politikfreiheit angenehme Wirklichkeit wird, soll nachfolgend ein kleiner Hinweis auf ein nicht existierendes Zusatzabkommen zum Koalitionsvertrag quasi zur fortschreitenden Entwöhnung beitragen. Die Rede ist hierbei von Zusatzregelungen zu einer eher unbedeutenden Petitesse, nämlich der geplanten Frauenquote in deutschen Aufsichtsräten.

Ergänzung 1: Die Zahl der wahrgenommenen  Mandate wird auf „2“ begrenzt.

Geht man davon aus, dass wir in den DAX-30-Unternehmen rund 500 Aufsichtsratspositionen haben, so bedeutet dies 200 Positionen für Frauen. Nimmt man ferner an, dass eine Frau sich durchaus 10 Aufsichtsratsmandate zutrauen könnte, so würden bereits 20 Frauen vom Typ Ursula Engelen-Kefer, Claudia Roth und Andrea Nahles reichen, um in allen DAX-30-Aufsichtsräten die Quoten zu erfüllen. Dieses Szenario war selbst der Großen Koalition zu extrem.

Ergänzung 2: Die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten setzt mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der jeweiligen oder einer verwandten Branche voraus.

Diese Ergänzung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wobei Ausbildungszeiten sowie Mitgliedszeiten in politischen Parteien und irgendwelchen Organisationen natürlich nicht zählen. Diese auf den ersten Blick harmlose „Ergänzung 2“ hat extreme Konsequenzen für Gewerkschaftsmitglieder: Schon heute stellen drei Großgewerkschaften rund 6.000 Aufsichtsräte, teilweise als Dauerposten und ohne wirkliche Berufserfahrung im realen Leben, geschweige denn Berufserfahrung in der jeweiligen Branche.

Ergänzung 3: Die Möglichkeit der Abmilderung des persönlichen Haftungsausschlusses wird ausgeschlossen.

Frauen sollen nicht nur zur Verzierung in den Aufsichtsrat. Sie sollen mitentscheiden und ihre Entscheidungen persönlich mit allen Konsequenzen verantworten. Denn sonst kommt der böse Verdacht auf, dass die Frauenquote deshalb bei Aufsichtsräten positioniert wurde, weil sie hier nicht schadet – streng nach der Devise: Die Männer arbeiten (Vorstand), die Frauen kontrollieren (Aufsichtsrat). Genau dieser Eindruck darf nicht entstehen und deswegen muss das Gesetz hier über die laxen Regelungen für Arbeitnehmervertretungen im Corporate Governance Kodex hinausgehen.

Ergänzung 4: Die Vergütung für Aufsichtsräte wird bei Großunternehmen auf 100.000 Euro gedeckelt; bei kleineren liegt sie entsprechend niedriger.

Zunächst einmal: 100.000 Euro ist wirklich viel Geld. Der Grund für diesen Gesetzeszusatz – der in etwa dem aktuellen Durchschnitt entspricht – liegt auf der Hand: Wegen der Schwierigkeit, ausreichend viele Frauen für die Vorstände zu finden, dürften Aufsichtsräte noch mehr dazu neigen, die Bezüge zu erhöhen; dabei liegen diese in Deutschland sowieso schon höher als im europäischen Vergleich. Noch konsequenter wäre eine Abrechnung mit einem Stundenlohn, der beispielsweise bei den magischen 8,50€ liegt, multipliziert zum Beispiel mit dem Faktor 50. Davon steht aber nichts in der Zusatzregelung, auch nicht zum ebenfalls thematisierten Vorschlag, Aufsichtsräte ausschließlich über „angemessene“ Sitzungsgelder zu bezahlen.

Ergänzung 5: Einführung von angemessenen und transparenten Spesenabrechnungen

Darüber wird noch verhandelt, denn dieses Thema hat schon seit jeher eine beträchtliche Brisanz in Deutschland. Gleiches gilt für Reisekosten, die eigentlich nur auf Basis von Bahnfahrt 2. Klasse (in Deutschland) und Economy-Klasse (außerhalb Deutschland) erstattet werden sollten. Dieser Zusatz war speziell (aber nicht nur) für Vertreter der Gewerkschaften gedacht, die – wie beispielsweise Frank Bsirske und Bertin Eichler eindrucksvoll belegen – durchaus gerne einmal kostenlos 1. Klasse fliegen. Nicht überraschend: Diese Klausel wurde bisher nur als Prüfungsauftrag in die Zusatzregelung aufgenommen.

Ergänzung 6: Sofortige Etablierung einer öffentlichen Kontrollinstanz für Aufsichtsräte

Erwartet wird allgemein eine Verbesserung der Leistung von Aufsichtsräten, wenn mehr Frauen zusätzliche Kompetenz einbringen. Aus diesem Grund sollte man dies erforschen, wobei man mindestens an der Mitarbeiterzahl, der Gesundheitsquote, dem Unternehmenserfolg und der Qualität des Geschäftsberichts ansetzen könnte. Diese Kausalität von Frauenanteil zu Effektivität und Effizienz liefert dann sicherlich wichtige Argumente, wenn es um die geplanten mindestens 50% Frauen in deutschen Vorständen geht. Übrigens: Aktuell liegen bezogen auf den HCR10-Standard weibliche Aufsichtsräte (mit 22%) sogar geringfügig schlechter als männliche Aufsichtsräte (mit 23%).

Ergänzung 7: Die Frauenquote wird durch eine Altersquote ergänzt, nach der 50% der Frauen über 50 Jahre sein müssen.

Hinter dieser Forderung steckt eine Beobachtung des Headhunters Heiner Thorborg: Danach sind die neuen Aufsichtsrätinnen vor allem jung sowie attraktiv und ganz sicher keine 60-Jährigen, die ein Leben lang auf diesen Karriereschritt hingearbeitet haben. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll hinter diesem Jugendwahn auch die Vermutung stecken, jüngere Frauen ohne wirkliche Berufserfahrung würden leichter manipulierbar sein. Alles das – und vor allem die befremdliche Idee, die Frauenquote nur zum Aufhübschen des Betriebsklimas im Aufsichtsrat zu nutzen – gilt es zu verhindern.

Es liegt auf der Hand, dass „Ergänzung 7“ analog und wie die anderen Ergänzungen auch für Männer im Aufsichtsrat gilt, womit wieder einmal klar gemacht wurde, dass es letztlich auch hier auf die kleingedruckten Ergänzungen ankommt. Und genau für solche Hinweise gibt es zum Glück den beliebten Reiseführer „Per Anhalter durch die Arbeitswelt“, der aber – siehe oben – im Jahr 2014 ein Politik-Sabbatical nehmen und sich nicht mehr mit Politik beschäftigen wird.

P.S.: Wie sehr sich die deutschen Aufsichtsräte geändert haben, sieht man an folgender historisch wertvoller Anekdote, die im Reiseführung von Douglas Adams „Per Anhalter durch die Galaxis“ zu finden ist: „Sie alle machten – hinter einer Ecke versteckt – erstaunte Augen, als ungefähr zwei Dutzend übergewichtiger Männer und Frauen in Trainingsanzügen an ihnen vorbeistampften, keuchten und schnauften, so dass es einem Herzchirurgen vor Begeisterung die Sprache verschlagen hätte. Ford Prefect starrte ihnen hinterher. »Aufsichtsräte!« zischte er, als der Lärm ihrer kaum bewegten Füße durch das Netz der Gänge verhallte war.“

Print Friendly, PDF & Email

No Comments

Comments are closed.